Die Staatsduma hat in erster Lesung Änderungen zu Artikel 10 des Bundesgesetzes „Über zusätzliche Maßnahmen der staatlichen Unterstützung“ angenommenFamilien mit Kindern. "
Die Rechnung erlaubt die Ausgabe von bis zu 50% der MittelMutterschaftskapital für den Bau eines Wohngebäudes, auch auf einem Gartengrundstück. Bisher war der Bau eines Wohngebäudes nur auf einem Grundstück möglich, das für den individuellen Wohnungsbau vorgesehen war
Quelle: https://clck.ru/LyPV6