Usbekistan erlaubt Bitcoin-Mining, allerdings nur mit Strom, der „durch Solarenergie“ erzeugt wirdPhotovoltaikanlage.“ Dies geht aus der auf dem Portal veröffentlichten Anordnung zur Erörterung von Verordnungsentwürfen hervor.
</ p>Es wird berichtet, dass Miner (ausschließlichjuristische Personen) sind ebenfalls verpflichtet, sich bei der örtlichen Regulierungsbehörde zu registrieren. Gleichzeitig müssen juristische Personen jährlich ein Zertifikat erneuern, das die Erlaubnis zum Schürfen von Kryptowährungen erteilt.
Darüber hinaus haben die Behörden auch das Mining von „anonymen Krypto-Assets“ verboten – Vermögenswerten, die auf dem Prinzip der Anonymität basieren. Die Behörden haben jedoch noch nicht geklärt, welche Kryptowährungen als solche eingestuft werden.
Trotz Legalisierung des Bergbaus abgebautKryptowährung kann nicht zum Weiterverkauf auf Drittmärkten gehalten werden. Demnach sollen die beim Schürfen gewonnenen Kryptowährungen „von den Minern auf den elektronischen Plattformen der Anbieter implementiert werden“.
Zum ersten Mal über Usbekistans Pläne zur Legalisierung des Bergbauszum Thema Solarenergie wurde Anfang Mai bekannt. Damals wurde berichtet, dass das Präsidialdekret Bergbauunternehmen, die Kryptowährungen mithilfe von Solarenergie schürfen, von der Zahlung der Einkommenssteuer befreien würde.
Das Dekret besagte, dass Bergleute dies wünschenUm Netzstrom zu nutzen, müssen doppelte Gebühren gezahlt werden, und in Zeiten hoher Nachfrage werden zusätzliche Gebühren erhoben. Wer in Usbekistan mit dem Bergbau beginnen möchte, muss sich bei der usbekischen Nationalagentur für Perspektivenprojekte registrieren.
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